Die Buchhaltung ist die Pflicht eines jeden Unternehmers seine Geschäftsfälle aufzuzeichnen!
Raubt Ihnen das Sortieren und Kontieren von Belegen Zeit - Zeit, die Sie lieber Ihren Kunden widmen möchten?
Ist Ihre Arbeitskraft in der Buchhaltung verhindert oder nimmt Elternzeit?
Haben Sie wegen des Jahresabschlusses mehr Arbeit in der Buchhaltung?
Dann geben Sie diese Arbeiten doch ab - wir unterstützen Jung-Unternehmer und agieren als vorübergehende Unterstützung ihrer Buchhaltung.
Alle Arbeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB), termingerecht und zeitnah ausgeführt
Umsatzsteuer der Einnahmen minus Vorsteuer (Umsatzsteuer der Ausgaben) Zahlbetrag = Zahllast an das zuständige Finanzamt
KASSENBUCH
Einnahmen minus Ausgaben ergibt den Gewinn laut §146 der Abgabenordnung und §22 des Umsatzsteuer- gesetzes, ist jedes einzelne Bargeschäft (Einnahmen/Ausgaben) aufzuzeichnen
Buchhaltung
Geschäftsvorfälle Rechnungen von / an Kunden / Debitoren Lieferanten / Kreditoren Zahlungsverkehr / Mahnwesen