Ihre Buchhaltung in guten Händen

Die Buchhaltung ist die Pflicht eines jeden Unternehmers seine Geschäftsfälle aufzuzeichnen!

 

Raubt Ihnen das Sortieren und Kontieren von Belegen Zeit - Zeit, die Sie lieber Ihren Kunden widmen möchten?

 

Ist Ihre Arbeitskraft in der Buchhaltung verhindert oder nimmt Elternzeit?

Haben Sie wegen des Jahresabschlusses mehr Arbeit in der Buchhaltung?

Dann geben Sie diese Arbeiten doch ab - wir unterstützen Jung-Unternehmer und agieren als vorübergehende Unterstützung ihrer Buchhaltung.

 

Alle Arbeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB), termingerecht und zeitnah ausgeführt

 

Umsatzsteuer der Einnahmen minus Vorsteuer (Umsatzsteuer der Ausgaben) Zahlbetrag = Zahllast an das zuständige Finanzamt

 

 

 

KASSENBUCH

 

Einnahmen minus Ausgaben ergibt den Gewinn laut §146 der Abgabenordnung und §22 des Umsatzsteuer- gesetzes, ist jedes einzelne Bargeschäft (Einnahmen/Ausgaben) aufzuzeichnen

 

 

 

Buchhaltung

Geschäftsvorfälle Rechnungen von / an Kunden / Debitoren Lieferanten / Kreditoren Zahlungsverkehr / Mahnwesen